Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 13 B 250/21.NE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4713
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 13 B 250/21.NE (https://dejure.org/2021,4713)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.03.2021 - 13 B 250/21.NE (https://dejure.org/2021,4713)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. März 2021 - 13 B 250/21.NE (https://dejure.org/2021,4713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,4713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulverhältnis - Verbot des Präsenzunterrichts an weiterführenden Schulen (Corona)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine sofortige Rückkehr zum Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine sofortige Rückkehr zum Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen - Corona-Virus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Gleichheitsverstoß durch schrittweisen Präsenzunterricht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit des Verbots des Präsenzunterrichts für die weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen als Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus; Verbot des Einzelunterrichts eines Schülers in der Musikschule

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 47/21

    Weiterhin kein Präsenzunterricht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 13 B 250/21
    An den hierzu dargelegten grundlegenden Erwägungen in dem Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 47/21.NE -, abrufbar bei juris, Rn. 20 ff., ist unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch für die weiterhin, allerdings nur noch für Schüler weiterführender Schulen, die nicht den Abschlussklassen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 CoronaBetrVO angehören oder sich in einer Qualifikationsphase im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 CoronaBetrVO befinden, und nur noch bis zum 14. März 2021 geltende (vollständige) Untersagung des Präsenzunterrichts festzuhalten.

    vgl. hierzu bereits den Senatsbeschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 47/21.NE -, juris, Rn. 68 ff.; siehe zur Rolle der Schulen zudem Robert Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin Nr. 13/2021: Epidemiologie von COVID-19 im Schulsetting, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/13_21.pdf?__blob=publicationFile.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 13 B 1197/20

    Eilantrag gegen "Maskenpflicht" im Unterricht erfolglos

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 13 B 250/21
    https://www.wp.de/staedte/hagen/corona-infektionen-und-quarantaene-an-vier-weiteren-schulen-id231681773.html; siehe ferner Senatsbeschluss vom 20. August 2020 - 13 B 1197/20.NE -, juris, Rn. 55 f., ist es nicht zweifelhaft, dass auch (weiterführende) Schulen am Infektionsgeschehen teilnehmen, wenngleich der Umfang, in dem der Schulbetrieb zum Übertragungsgeschehen in der Bevölkerung beiträgt, nach wie vor ungeklärt ist.
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 13 B 250/21
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris, Rn. 64.
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 13 B 250/21
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris, Rn. 40.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 13 B 779/20

    Keine sofortige Rückkehr zum Regelunterricht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 13 B 250/21
    vgl. hierzu bereits OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 13 B 779/20.NE -, juris, Rn. 70 (Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichts).
  • VG Hamburg, 03.05.2021 - 5 E 1482/21

    Erfolgloser Eilantrag auf Aufnahme der Beschulung im Präsenzunterricht in Form

    Vor diesem Hintergrund ist die Einschätzung der Antragsgegnerin nicht zu beanstanden, dass der Schulbetrieb im Präsenzunterricht die Ansteckungen unter Schülern und Schülerinnen sowie in durch den Kontakt mit Lehrern und Lehrerinnen fördert (ebenso für Nordrhein-Westfalen: OVG Münster, Beschl. v. 11.3.2021, 13 B 250/21.NE, juris Rn. 6ff., 22).".

    "Das Ausmaß der mit der stufenweisen Wiedereinführung des Präsenzunterrichts verbundenen Ungleichbehandlung von Grundschülerinnen und Grundschülern sowie Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 6, 10 und 12 eines Gymnasiums im Vergleich zu Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5, 7, 8, 9 und 11 des Gymnasiums wird schon dadurch begrenzt, dass diese angesichts der in Aussicht gestellten Rückkehr aller Jahrgangsstufen zum Wechselunterricht in Präsenz insgesamt nur für einen verhältnismäßig überschaubaren Zeitraum von wohl nur wenigen Wochen in Kauf zu nehmen ist (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 11.3.2021, 13 B 250/21.NE, juris Rn. 34 ff.).

    Dass die Klassenstufe 12 als Abiturjahrgang aus sachlich gerechtfertigten Gründen bei der Gewährung von Präsenzunterricht bevorzugt wird, liegt auf der Hand im Hinblick auf die weitreichenden Auswirkungen der Abiturprüfung für den weiteren Ausbildungs- und Berufsweg (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 11.3.2021, a.a.O., juris Rn. 41 ff.).

  • OVG Hamburg, 07.05.2021 - 1 Bs 73/21

    Corona: Kein Anspruch auf Präsenzunterricht

    Es ist weder dargelegt worden noch sonst ersichtlich, dass die Antragsgegnerin nicht in zumindest vertretbarer Weise davon ausgehen durfte, dass Schulen auch am Infektionsgeschehen beteiligt sind und Einschränkungen des Präsenzunterrichts zu einer Eindämmung des Pandemiegeschehens beitragen können (vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 11.3.2021, 13 B 250/21.NE, juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2021 - 19 B 821/21

    Erfolglose Berufung auf eine Beeinträchtigung ihrer psychischen Entwicklung durch

    vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 9 S 4070/20 -, juris, Rn. 13; zur Vereinbarkeit der gestuften Rückkehr zum Präsenzunterricht mit Art. 3 Abs. 1 GG OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2021 - 13 B 250/21.NE -, juris, Rn. 34 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2021 - 19 B 519/21

    Ausschluss eines Schülers aus dem Präsenzunterricht bei erhöhter Infektionsgefahr

    vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 9 S 4070/20 -, juris, Rn. 13; zur Vereinbarkeit der gestuften Rückkehr zum Präsenzunterricht mit Art. 3 Abs. 1 GG OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2021 - 13 B 250/21.NE -, juris, Rn. 34 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht